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Reisekalender

Reisebedingungen SD-Travel-Service e.K.

1. Abschluss des Reisevertrags / Verpflichtungen des Reisenden

1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, durch E-Mail, SMS oder Fax er-folgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Veranstalters geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in Papierform.

1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt.

1.3. Telefonisch nehmen wir als Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzu-weisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.

1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den wir als Veranstalter 10 Tage gebunden sind und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.

1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen.

1.6. Bei Reiseanmeldungen über das Internet bietet der Reisende uns den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hin-weise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich.

1.7. Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Zahlungen

2.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.

2.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20 % des Reisepreises zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen.

2.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu zahlen, wenn wir als Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 11. (siehe unten) zurücktreten können.

2.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).

2.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leistet, können wir nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 6. (siehe unten) verlangen.

3. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen

3.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt.

3.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 3.1. maßgeblich.

4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

4.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

4.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist ausdrücklich uns gegen-über den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

5. Vertragsübertragung – Ersatzreisende

5.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.

5.2. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

5.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Wir dürfen eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind.

5.4. Wir haben dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

6. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise

6.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber uns als Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei uns oder dem Vermittler.

6.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir können jedoch eine angemessene Entschädigung bei Busreisen nach Ziff. 6.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 6.5.

6.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei Busreisen:

bis 30 Tage vor Reisebeginn
5 % des Reisepreises
ab 29 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises
ab 14 Tage vor Reisebeginn
35 % des Reisepreises
ab 7. Tag vor Reisebeginn
60 % des Reisepreises



6.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.

6.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 6.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Wir als Veranstalter haben insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen.

6.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden sind wir zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.

6.7. Abweichend von Ziff. 6.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.


7. Reiseschutz / Versicherungen

Dem Reisenden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.

8. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden

8.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. Der Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen.

8.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Veranstalter bei Umbuchungen etc. als Bearbeitungsentgelt pauschaliert € 25,- pro betroffenem Reisenden verlangen, soweit er nicht nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

9. Reiseabbruch

Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so haben wir bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen dem entgegenstehen.

10. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten

10.1. Wir als Veranstalter können den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisen-de trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für uns und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Uns steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt.

10.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Sc

ritte (z.B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.

11. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

11.1. Wir als Veranstalter haben den Reisenden vor Reiseanmeldung und in der Reisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu informieren.

11.2. Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben.

11.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 11.1. nicht erreicht und wollen wir als Veranstalter zurücktreten, haben wir den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei einer Reisedauer von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden – jeweils vor Reisebeginn.

11.4. Treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

11.5. Wir sind infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und haben die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.

12. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen

12.1. Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind und wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt haben.

12.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 12.1. verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, sind zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und haben insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.

13. Ausschlussfrist und Verjährung

13.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat uns oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotel-Gutschein) nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhält.

13.2. Mängelanzeige durch den Reisenden
Der Reisende hat uns als Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.

13.3. Adressat der Mängelanzeige
Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reise-leitung oder ein Vertreter des Veranstalters nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt bei uns als Veranstalter oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung).

13.4. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe
Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Wir haben darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 14.3. (sie-he oben). Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

Wenn wir nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhelfen, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist.
Wir können die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Wir sind verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).

13.5. Minderung
Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 14.2. (siehe oben) wird verwiesen.

13.6. Kündigung
Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Rei-sende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigern wir als Veranstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.

13.7. Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht haben wir den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.

13.8. Anrechnung von Entschädigungen
Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen uns Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.

13.9.Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Be-stimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und wir können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadens-anzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich uns, unserem Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

14. Beschränkung der Haftung

14.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

14.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil unserer Pauschalreise sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Wir haften jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von unseren Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich geworden ist.

14.3. Auf Ziff. 14.8. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen.

15. Verjährung – Geltendmachung

15.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.

15.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.


16. Informationen zum ausführenden Luftfahrtunternehmen

16.1. Wir informieren den Reisenden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

16.2. Steht / stehen bei der Buchung die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird / werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, werden wir den Reisenden informieren.

16.3. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir den Reisenden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

16.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist direkt über ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in unseren Geschäftsräumen einzusehen.

17. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

17.1. Wir werden den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

17.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kun-den/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn wir nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.

17.3. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir eigene Pflichten schuldhaft verletzt haben.

18. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

18.1. Wir weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen.
Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. Da wir zurzeit nicht an diesem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen, kann diese Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.

18.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und uns die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können uns ausschließlich an unserem Sitz verklagen.

Für unsere Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz vereinbart.

19. Veranstalter

SD-Travel-Service e.K.
Inh. Sylvia Decker
Amtsgericht Hagen, HRA 5251
Berninghauser Str. 17, 58256 Ennepetal
Telefon: (023 33) 6 54 84
E-Mail: sd-travel-service@t-online.de

Stand 01. Juli 2018 (gültig für Fahrten, die nach dem 1.7.2018 gebucht wurden)


Besondere Bedingungen bei Tagesfahrten

1. Tagesfahrten mit dem Bus sind bei Anmeldung gegen Aushändigung des Fahrausweises sofort zahlbar.

2. Tagesfahrten können bis 8 Tage vor Fahrttermin durch den Kunden kostenlos storniert werden. Bei Stornierungen von weniger als 8 Tagen vor Fahrttermin verfällt der gezahlte Preis, falls seitens des Kunden keine Ersatzperson gestellt wird.

3. Die Mindestteilnehmerzahl bei Tagesfahrten beträgt 10 Personen. Ist die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und wollen wir als Veranstalter zurücktreten, so haben wir den Rücktritt spätestens 48 Stunden vor Fahrttermin dem Kunden gegenüber unverzüglich zu erklären. Wird die Tagesfahrt aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde die geleistete Zahlung unverzüglich zurück.

4. Bei Tagesfahrten wird nur normales Handgepäck mitbefördert.
SD-Travel-Service e.K.
Berninghauser Str. 17
58256 Ennepetal

Tel: 02333-605484

sd-travel-service@t-online.de

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